Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Entgelttransparenzrichtlinie Entgelttransparenzgesetz | Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 07. Juni 2026 in nationales Recht erfolgen. Für Deutschland bedeutet dies eine Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Die Entgelttransparenzrichtlinie enthält verbindliche Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz und Entgeltfairness. Zudem enthält die Entgelttransparenzrichtlinie Regelungen zur besseren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes zwischen Frauen und Männern („Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“). Für viele Arbeitgeber bedeutet dies eine umfassende Überarbeitung ihrer Entgeltsysteme und Entgeltsstrukturen. Dieser Artikel bietet eine Zusammenfassung des Abschlussberichts der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“.
