"Wir haben das Projekt „Entgeltgerechtigkeit – Entgelttransparenz“ sehr erfolgreich abgeschlossen. Für die Zukunft fühlen wir uns hervorragend aufgestellt. Ein dickes Dankschön an die Experten des Kompetenz Centers Entgelt für die hervorragende und stets ergebnisorientierte Zusammenarbeit. Ihre Unterstützung war im Projektverlauf mehr als einmal Gold wert." (Weitere » Referenzen)
Entgelt-Beratung Entgelttransparenz und Entgeltgerechtigkeit
Entgeltgerechtigkeit, Entgelttransparenz und Entgelttransparenzgesetz
Gesetze und Vorschriften zu Entgelttransparenz und Entgeltgerechtigkeit in Deutschland, Stand 2025

Bei mangelnder Entgeltgerechtigkeit finden Entgeltstrukturen und Entgeltsysteme keine Akzeptanz. Aber nicht nur das, Unternehmen verlieren zudem an Arbeitgeberattraktivität: Defizite im Bereich der Entgeltgerechtigkeit wirken unmittelbar negativ auf Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung.
Aus mangelnder Entgelttransparenz wiederum schließen Mitarbeitende stets auf Mängel bei der Entgeltgerechtigkeit. Fazit: Als Arbeitgeber tut man gut daran, für Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz zu sorgen.
Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz gehören zusammen
Denn Entgelttransparenz ist nur schwer umzusetzen, wenn nicht für Entgeltgerechtigkeit gesorgt wurde. Und Entgeltgerechtigkeit kann nur mithilfe von Entgelttransparenz glaubhaft vermittelt werden. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Bestreben, beides zu erreichen. Mit Analysen, einer passenden Software, Rat und Tat.
Erfahren Sie hier relevante Gesetze und Vorschriften über Entgelttransparenz und Entgeltgerechtigkeit in Deutschland. Falls Sie zu einzelnen Punkten mehr erfahren möchten, nutzen Sie bitte die im Text an passender Stelle platzierten Links.
Was sagt das Grundgesetz zu Entgeltgerechtigkeit?
Entgeltgerechtigkeit ist keineswegs ausschließlich eine Vorgabe, die sich aus dem Arbeitsrecht ergibt. Bereits Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. In Absatz 2 des Artikels 3 des Grundgesetzes wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau explizit erwähnt.
Ergänzend regelt Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf sowie dass niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf.
Was sagt das Europäische Verfassungsrecht zu Entgeltgerechtigkeit?
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union. Man bezeichnet diese Verträge daher oft als „Europäisches Verfassungsrecht“, obwohl sie formal jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten darstellen. In Artikel 157 der AEUV (zuvor Artikel 141 EGV) wird allen Mitgliedstaaten die Verantwortung dafür übertragen, „die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ sicherzustellen.
Artikel 157 Absatz 2 AEUV stellt ergänzend klar: „Unter ‚Entgelt‘ im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt. Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet, a) dass das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird, b) dass für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist.“
Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu Entgeltgerechtigkeit?
Weitere für Unternehmen in Deutschland maßgebliche Aspekte regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im AGG geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes bzw. Gleichbehandlungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz, speziell am Arbeitsplatz. In § 1 AGG wird die hinter dem AGG stehende Absicht erläutert: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Das AGG verschafft Mitarbeitenden in § 15 AGG zudem die Möglichkeit, bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vom Arbeitgeber Schadensersatz bzw. eine Entschädigung zu fordern.
Was sagt das Entgelttransparenzgesetz zu Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz?
Durch das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) vom 30. Juni 2027 werden zudem Entgeltfragen geregelt. Es ist Ziel des Gesetzes, „das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen“ (§ 1 EntgTranspG).
Wir unterstützen Sie mit Analysen, Gutachten, Entgeltberatung und Umsetzung sowie
einer auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ausgerichteten Software.
einer auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ausgerichteten Software.
Dabei wird – analog zu Artikel 157 Absatz 2 AEUV – unter Entgelt folgendes verstanden: Es sind „alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden“.
Was sagt die Rechtsprechung zu Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz?
Wichtige höchstrichterliche Urteile wurden im Jahre 2023 gefällt. Das BAG urteilte, dass ungleiche Vergütung von teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden eine unzulässige Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Mitarbeitender darstellt (5 AZR 108/22 vom 18.01.2023).
Das BAG urteilte zudem, dass unterschiedliche Entgeltvereinbarungen als Ergebnis individueller Verhandlungen nicht dazu geeignet sind, um Entgeltunterschiede bei gleicher Tätigkeit zu rechtfertigen (8 AZR 450/21 vom 16.02.2023)
Welche weiteren Vorschriften sind im Bereich von Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz relevant?
Neben den vorgenannten Vorschriften existieren weitere Vorschriften zum Entgelt für bestimmte Branchen und Personengruppen, die bei Entgeltvereinbarungen und Entgeltsystem-Gestaltung zu beachten sind und die zudem das Thema Entgelttransparenz zumindest berühren. Hierzu zählt beispielsweise das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) für Vorstände und das in § 3 des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG) geregelte Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge für Mitglieder des Fahrpersonals (z. B. Berufskraftfahrer, Triebfahrzeugführer)
Für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, Finanzunternehmen und Versicherungsunternehmen sind das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (VersVergAnfG) bzw. die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (InstitutsVergV) und die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV) bedeutsam.
Welche gesetzlichen Veränderungen sind bezüglich Entgeltgerechtigkeit und Entgelttransparenz zu erwarten?
Zukünftig werden sich im deutschen Arbeitsrecht einige weitere Vorschriften finden, die in einem neuen → Entgelttransparenzgesetz 2026 erwartet werden. Welche Ergänzungen und Erweiterungen sind zu erwarten? Einen Blick in die immer näher rückende Zukunft ermöglicht die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU Pay Transparency Directive, 2023/970/EU, EUPTD). Sie wurde am 10. Mai 2023 offiziell verabschiedet und zielt auf die Umsetzung dieses Grundsatzes ab: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Bis spätestens zum 7. Juni 2026 hat die → Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen, also die Integration in die nationale Gesetzgebung. Alles, was für Arbeitgeber in Deutschland wichtig ist, habe wir hier → Entgelttransparenzgesetz 2026 zusammengefasst.
Entgeltgerechtigkeit, Entgelttransparenz: Weitere Infos
- Erfahren Sie mehr über unternehmensspezifische Entgeltsysteme
- Lesen Sie die EU Pay Transparency Directive im Original
- Buchen Sie ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Entgeltexperten
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