Entgelt-Software für Entgeltberichte und Berechnungen

"Ihre Entgelt-Software für Entgeltberichte ist fantastisch! Wir haben schon 2024 alle Berichte nach der Entgelttransparenzrichtlinie für die interne Verwendung simuliert, dann die Anpassungen angestoßen oder schon umgesetzt. Das spart uns viel, viel Geld." (Weitere » Referenzen)

Entgeltberatung: Software für die Berechnung der Angaben im Entgeltbericht

Entgelt-Software für Entgeltberichte: Kann Ihre Entgelt-Software die notwendigen Berechnungen?

Jetzt die Berechnungen für die erforderlichen Entgeltberichte durchführen und Anpassungsbedarfe erkennen

20 Cent Münze als Symbol für die Frage: Kann Ihre Entgelt-Software bzw. Ihr Gehalts- und Lohnprogramm die notwendigen Berechnungen für Entgeltberichte durchführen?
Kann Ihre Entgelt-Software bzw. Ihr Gehalts- und Lohnprogramm die notwendigen Berechnungen für Entgeltberichte durchführen?

Viele vorausschauend und proaktiv agierende Unternehmensleitungen, Personalleitungen, Personalmanagerinnen und Personalmanager haben die Vorteile von frühzeitiger Erstellung der Entgeltberichte gemäß Entgelttransparenzrichtline erkannt. Sie stoßen jedoch in vielen Fällen auf das Problem, dass die von Ihnen verwendete Software, also das Gehalts- und Lohnprogramm, diese noch gar nicht erstellen kann.

Das stellt sie vor Herausforderungen: Entweder warten, auf Chancen für Anpassungen verzichten und Schäden in Millionenhöhe riskieren. Oder mit viel Aufwand auf eine Entgelt-Software umstellen, die es schon kann.

Wir haben eine Entgelt-Software für Entgeltberichte entwickelt, die genau in diesen Fällen Abhilfe schafft. Sie wirft jedoch nicht nur die geforderten Entgeltberichte in der korrekten Berechnung für die (zunächst) interne Verwendung aus. Sie ist zudem dazu in der Lage, bis zur Umsetzung der Entgeltrichtlinie erforderliche Anpassungsbedarfe deutlich aufzuzeigen.

Warum Entgeltberichte für die interne Verwendung jetzt erstellen?

Welche Personalleitung, Personalmanagerin oder Personalmanager will sich später von der Unternehmensleitung vorwerfen lassen, dass man dem Unternehmen schwer zu ertragende Personalkostensteigerungen zugefügt hat? Alle im Personalmanagement tätigen Fachkräfte wissen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland wird 2026 erfolgen. Und die Einführung von umfassenden Entgeltberichten zur Vorlage gegenüber staatlichen Kontrollbehörden wird eine der wichtigsten Veränderungen sein.

Welche Angaben müssen die Entgeltberichte nach der Entgelttransparenzrichtlinie enthalten?

Auf die Entgeltberichtspflichten geht die Entgelttransparenzrichtlinie in Artikel 9 („Berichterstattung über das Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“) ausführlich ein.

Artikel 9 Absatz 1 der Entgelttransparenzrichtlinie stellt klar, welche Angaben erforderlich sind:

  1. das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;
  2. das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen;
  3. das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;
  4. das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen;
  5. der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten;
  6. der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Entgeltquartil;
  7. das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmern bei Gruppen von Arbeitnehmern, nach dem normalen Grundlohn oder -gehalt sowie nach ergänzenden oder variablen Bestandteilen aufgeschlüsselt.

Das hört sich durchaus einfach an. Um aber zu verstehen, welche Berechnungen man händisch oder mithilfe einer Entgelt-Software für Entgeltberichte durchführen muss, ist Klarheit in die verwendeten Begriffe zu bringen. Was ist beispielsweise ein „mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ genau und wie wird es berechnet? [Lösung unten, Punkt 5]

Wie sind die Angaben zu erheben und zu berechnen?

Also ziehen wir die Definitionen aus Artikel 3 („Begriffsbestimmungen“) hinzu. Artikel 3 Absatz 1 der Entgelttransparenzrichtlinie nennt unter den Buchstaben a bis h die relevanten Begriffe und Berechnungen.

Demnach bezeichnet der Ausdruck

  1. „Entgelt“ die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen, die ein Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar (ergänzende oder variable Bestandteile) als Geld- oder Sachleistung zahlt;
  2. „Entgelthöhe“ das Bruttojahresentgelt und das entsprechende Bruttostundenentgelt;
  3. „geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ die Differenz zwischen den durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe männlicher Arbeitnehmer;
  4. „Median-Entgelthöhe“ die Entgelthöhe, von der aus die Zahl der Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, die mehr verdienen, gleich groß ist wie die der Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers, die weniger verdienen;
  5. „mittleres geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ die Differenz zwischen der Median-Entgelthöhe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz der Median-Entgelthöhe männlicher Arbeitnehmer;
  6. „Entgeltquartil“ jede der vier gleich großen Gruppen von Arbeitnehmern, in die sie gemäß ihrer jeweiligen Entgelthöhen in aufsteigender Folge unterteilt werden;
  7. „gleichwertige Arbeit“ Arbeit, die gemäß nichtdiskriminierenden und objektiven geschlechtsneutralen Kriterien nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 4 als gleichwertig gilt;
  8. „Gruppe von Arbeitnehmern“ Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten und die auf nicht willkürliche Weise auf der Grundlage nichtdiskriminierender und objektiver geschlechtsneutraler Kriterien nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 4 von ihrem Arbeitgeber und, gegebenenfalls, in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, entsprechend eingeteilt werden

Die letzten beiden Punkte verweisen auf Artikel 4 Absatz 4. Also sehen wir uns diesen auch noch an.

Artikel 4 („Gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit“) Absatz 4 besagt: „Entgeltstrukturen sind so beschaffen, dass anhand objektiver, geschlechtsneutraler und mit den Arbeitnehmervertretern vereinbarter Kriterien, sofern es solche Vertreter gibt, beurteilt werden kann, ob sich die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert der Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden. Diese Kriterien dürfen weder in unmittelbarem noch in mittelbarem Zusammenhang mit dem Geschlecht der Arbeitnehmer stehen. Sie umfassen Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls etwaige weitere Faktoren, die für den konkreten Arbeitsplatz oder die konkrete Position relevant sind. Sie werden auf objektive, geschlechtsneutrale Weise angewandt, wobei jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen wird. Insbesondere dürfen relevante soziale Kompetenzen dabei nicht unterbewertet werden.“

Wer als Personalmanagerin oder Personalmanager eine Affinität zu Mathematik, Quartilen und Meridianen besitzt, kann sich durchaus einfach einmal an solch eine Berechnung wagen. Wem das händische Verfahren zu aufwändig oder zu fehleranfällig ist, prüft seine Entgelt-Software auf die Möglichkeit, Entgeltberichte zu erstellen.

„Es ist ja noch Zeit, bis Sie diese den Kontrollbehörden vorlegen müssen“

Exakt an diesem Punkt schauen zurzeit viele Personalmanagerinnen und Personalmanager in die Röhre: Die von Ihnen verwendete Entgelt-Software kann diese Berechnungen noch gar nicht durchführen. „Wir sind schon dran, aber es ist ja noch Zeit bis Sie diese den Kontrollbehörden vorlegen müssen“ betont der freundliche Mitarbeiter der Hotline.

Es ist noch Zeit? Nein. Denn bis es Pflicht wird, die Entgeltberichte den Behörden vorzulegen, will ja keine vorausschauend und proaktiv agierende Fachkraft oder Führungskraft des Personalmanagements warten.

Titelbild der Entgelttransparenz Playlist bei Youtube
Entgeltberichte gemäß Entgelttransparenzrichtlinie: Video ansehen

Jetzt die Entgelt-Software für Entgeltberichte nutzen

Denn Veränderungen im Bereich von Entgelthöhen, von Entgeltkomponenten und von Entgeltsystemen inklusive der Anpassungen von Kriterien für die Entgelthöhe und Entgeltentwicklung benötigen Zeit. Zumindest dann, wenn man optimale Ergebnisse erzielen will. Damit man weiß, was bis 2026 zu tun ist, da sich die Entgeltberichte auf das Vorjahr beziehen, müssen die Entgeltberichte jetzt erstellt werden: zur internen Verwendung.

Daher haben wir eine Ergänzungs-Software entwickelt, die jetzt die geforderten Entgeltberichte in der korrekten Berechnung für die (zunächst) interne Verwendung erstellt. Unsere Entgelt-Software ist zudem dafür geeignet, die bis zur Umsetzung der Entgeltrichtlinie erforderlichen Anpassungsbedarfe anzuzeigen.

Wir unterstützen Sie mit Analysen, Entgeltberatung und Umsetzung sowie einer auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ausgerichteten Entgelt-Software für Entgeltberichte.

Zukunftsorientierte Unternehmensleitungen, Personalmanagerinnen und Personalmanager beginnen jetzt damit, die Entgeltberichte zur internen Verwendung zu erstellen. Damit nutzen Sie die Chance, faire Entgeltstrukturen zu schaffen, Diskriminierungsfreiheit ihrer Entgeltsysteme sicherzustellen und ebenso wirtschaftlich sinnvolle wie strategisch ausgerichtete Entgeltkriterien zu definieren.

Unterstützung mit Entgelt-Software für Entgeltberichte und bei der Definition von Entgeltkriterien

Full-Service von Entgeltexperten oder partielle Unterstützung durch Entgelt-Profis? Die Experten des Kompetenz Centers Entgelt unterstützen Sie so, wie Sie es wollen. Beispielsweise mit einer spezialisierten Entgelt-Software für Entgeltberichte, die Ihnen zudem dabei hilft, die Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes rechtzeitig zu erfüllen. Mithilfe dieser Entgelt-Software für Entgeltberichte können obendrein die zur Bestimmung des Entgelts relevanten Entgeltfaktoren und die für die Entgeltentwicklung bedeutsamen Kriterien so definiert werden, dass man erzwungene Entgeltanpassungen vermeidet.

Wenn Sie sich mit einem fachlich versierten und erfahrenen Mitarbeiter des Kompetenz Centers Entgelt über die zukunftsorientierte Gestaltung des Entgeltsystems in Ihrem Unternehmen und die Entgelt-Software für Entgeltberichte gemäß Entgelttransparenzrichtlinie austauschen möchten, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu den Entgelt-Experten auf.

Entgelt-Software für Entgeltberichte: Weitere Infos

Entgelt | Kurz und bündig
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Name
Kompetenz Center Entgelt
Bezeichnung
Entgelt-Software für Entgeltberichte
Preis (netto) ab
EUR 4900,00
Verfügbarkeit
Available in Stock